Nachhaltigkeitsberichterstattung und Anforderungen in der EU
We have labeled the “team” as the author. And while the people at BC Consulting strongly believe in individual contributions and responsibilities, this blog article really was a team effort. We, therefore, label it as such.
Bereits jetzt sind viele Unternehmen nach geltendem europäischem Recht dazu verpflichtet, Umweltinformationen zu veröffentlichen. Mit diesen Offenlegungspflichten will die EU Investoren, Lieferanten und Endverbrauchern die Bewertung von Unternehmen im Nachhaltigkeitsbereich erleichtern – und damit Unternehmen dazu bringen, sich stärker in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln. Mit zusätzlichen Meldepflichten, die in den kommenden Jahren in Kraft treten, setzt die EU diesen Ansatz konsequent fort.
ESG-Berichterstattung in der EU
Durch die Non-Financial Reporting Directive (NFRD-2014/95/EU) sind bereits heute Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, Banken, Versicherungen und börsennotierte Unternehmen verpflichtet, ihre Klimafreundlichkeit und sonstige, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen. Zu den Meldepflichten gehören neben Umweltangelegenheiten auch soziale Belange, wie der Umgang mit Arbeitnehmern und die Achtung der Menschenrechte, oder die Korruptionsbekämpfung und die Diversität in den Vorständen.
Aktuelle Rahmenbedingungen für die Berichterstattung von Treibhausgasen
Die aktuellen Rahmenwerke zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden in den 90er und 00er Jahren entwickelt. 2000 veröffentlichte die Global Reporting Initiative (GRI) ihre ersten Leitlinien. Im folgenden Jahr veröffentlichte der World Business Council for Sustainable Development das Greenhouse Gas (GHG) Protocol. Gleichzeitig wurden Initiativen wie der UN Global Compact und das Carbon Disclosure Project gegründet, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum Ziel haben. Seit der Finanzkrise 2007/08 sind weitere ESG-Rahmenwerke und – Standards entstanden. Am weitesten verbreitet sind heute die GHG-Protokolle und die ISO-140X-Standards.
Zukünftige Meldestandards in der EU
Derzeit bereitet die EU weitere Standards für die Offenlegung von Umwelt- und anderen Informationen vor. Im April 2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dieser sieht Änderungen hinsichtlich der Berichtspflichten und des Berichtsrahmens vor. Von der Berichtspflicht wären alle großen Unternehmen und alle an regulierten Märkten notierten Unternehmen (mit Ausnahme Kleinstunternehmen) betroffen. Außerdem verlangt der Entwurf die Prüfung der gemeldeten Informationen. Die EU will auch eigene Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzen, die für die Berichterstattung verbindlich sind. Ob die EU es wirklich schafft, einen eigenen Standard zu schaffen, der sich wesentlich vom GHG-Protocol unterscheidet, bleibt abzuwarten.
Ausblick auf Berichtsstandards
Aus unserer Sicht ist eine Überarbeitung der THG-Berichtsstandards sinnvoll. Stakeholder stellen die bisherigen Standards und Berichtspraktiken zunehmend in Frage. Manager und Investoren sind sich einig, dass hier Verbesserungen in vielerlei Hinsicht nötig sind – und fordern Änderungen. Vermögenseigentümer- und Verwalter treffen wesentliche Investitionsentscheidungen unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. THG-Berichte sollten daher die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
- Standardisierung: Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit sollte die THG-Berichterstattung nur einem Regelwerk folgen, das über alle Regionen, Länder und Branchen hinweg angewandt wird. Um die Vergleichbarkeit nicht zu gefährden sollten Ausnahmen nur in engen Grenzen zugelassen werden.
- Konsistenz: THG-Berichterstattung sollte erstens über Zeit und zweitens zwischen verschiedenen Akteuren der jeweiligen Branche konsistenter angewandt werden. Dies wird die Vergleichbarkeit der Berichte verbessern
- Verlässlichkeit: Die THG-Berichterstattung muss wie die Finanzberichterstattung genau sein und gemeinsamen Standards folgen, wenn sie als Grundlage für Finanzentscheidungen dienen soll. Obligatorische Audits wären eine Möglichkeit, die Zuverlässigkeit zu verbessern. Die Aufsichtsbehörden sollten dabei aber darauf achten, das “Kind nicht mit dem Bade auszuschütten”.
Theoretisch basiert die Bilanzierung und Berichterstattung von Treibhausgasen bereits auf den Grundsätzen der Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz und Genauigkeit. Praktisch gibt es jedoch große Unterschiede zwischen den Unternehmen. Eine Überarbeitung der bestehenden Standards scheint daher nötig. Sollte die EU jedoch in einem Alleingang eigene Standards setzen, könnte dies die Probleme des Nebeneinanders verschiedener Rahmenwerke und die daraus folgende Uneinheitlichkeit in der Berichterstattung eher verschlimmern als verbessern.
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